ALLGEMEINE TEILNEHMER-AGB
FÜR VERANSTALTUNGEN DER MCI DEUTSCHLAND GMBH
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Teilnehmer-AGB“) regeln das Vertragsverhältnis der MCI Deutschland GmbH, Markgrafenstraße 56, 10117 Berlin als Veranstalterin von Eigenveranstaltungen zu ihren Teilnehmern.
1.2 Mit der verbindlichen Anmeldung und nach erfolgter Buchungsbestätigung z.B. zu Kursen/ Workshops/ Seminaren, Hotelübernachtung oder Abend- und Rahmenprogramm (nachfolgend „Anmeldung") wird zwischen der MCI Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Adressat der Anmeldung (nachfolgend „Teilnehmer") ein Vertrag geschlossen.
1.3 Die nachstehenden Teilnehmer-AGB gelten für die Anmeldung zur Teilnahme der in vorstehender Ziffer 1.2 dieser Teilnehmer-AGB benannten Veranstaltungen und damit für das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer.
1.4 Die Leistungen und Pflichten der Veranstalterin sind jeweils in gedruckter oder elektronischer Form der jeweiligen Veranstaltungsankündigung zu entnehmen. Änderungen bleiben der Veranstalterin vorbehalten.
2. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme
Der Teilnehmer erfüllt in Eigenverantwortung die technischen Voraussetzungen die erforderlich sind für die Teilnahme an einer hybriden oder digitalen Veranstaltung. Die technisch notwendigen Voraussetzungen sind umfassend, klar verständlich und detailliert im „Technischen Anforderungskatalog“ der Veranstalterin dokumentiert und unter www.gbg-ikf.de einsehbar.
3. Anmeldung, Vertragsschluss, Registrierung, Stornierung
3.1 Etwaige Internetseiten, andere Werbung und Hinweise der Veranstalterin auf Veranstaltungen enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Teilnehmer. Änderungen werden von der Veranstalterin unverzüglich öffentlich und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben.
3.2 Die Veranstalterin kann Buchungsbestätigungen für ausgewählte Eigenveranstaltungen selbst über eigene (Vor-) Registrierungen oder über externe, rechtlich selbständige Stellen vornehmen.
3.3 Die eigene Registrierung der Veranstalterin erfolgt grundsätzlich wie folgt:
a) Die Vor-Registrierung endet am 31.10.2022.
4. Buchungspreis, -gebühren, und-rabatte
- entfällt –
5. Verfügbarkeit, Anzahl
Die Buchung erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit der freien Plätze. Die Verfügbarkeit legt die Veranstalterin fest.
6. Fälligkeit der Zahlung, Zahlungsmodalitäten
- entfällt -
7. Erhalt Buchungsbestätigung, Rügeobliegenheit
7.1 Der Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgt ausschließlich elektronisch über das „Buchung-zum-Selbstausdruck“- Verfahren: Die Buchungsbestätigung wird ausschließlich an die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers versendet.
7.2 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben bei der Anmeldung verantwortlich.
7.3 Es besteht grundsätzlich kein Umtauschrecht.
8. Weitergabe von bestätigten Buchungen
8.1 Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Anmeldungen zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der Veranstalterin die Weitergabe von bestätigten Buchungen zu beschränken. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet:
Bestätigte Buchungen zu einem höheren als dem Verkaufspreis der Veranstalterin zu veräußern,
Bestätigte Buchungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Veranstalterin gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden,
Bestätigte Buchungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltungen durch die Veranstalterin belegt sind.
Bestätigte Buchungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die kein Fachpersonal darstellen.
8.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, das zu dem Teilnehmer bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer gegen vorstehende Ziffer 8.1 verstößt. Die Veranstalterin wird die Buchung in diesem Fall sperren und dem Teilnehmer den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.
9. Ausfall/Absage, Verlegung und Abbruch der Veranstaltung
9.1 Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen selbst.
9.2 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich und zeitlich zu verlegen, sowie das Veranstaltungsformat von analog zu hybrid oder virtuell im Interesse der Durchführbarkeit der Veranstaltung zu ändern. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise, Übernachtung etc.) wird dringend eine schriftliche oder telefonische Anfrage bei der Veranstalterin am Tage der Veranstaltung empfohlen.
10. Haftung
10.1 Soweit sich aus diesen Teilnehmer-AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die Veranstalterin nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Die Haftungsfreistellung nach vorstehender Ziffer 10.2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter der Veranstalterin.
10.4 Die sich aus vorstehender Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch die Veranstalterin oder ihre Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Teilnehmer nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Veranstalterin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Teilnehmers vom Teilnehmervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
11. Bildaufnahmen
11.1 Mit der bestätigten Buchung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von Pressevertretern oder der Veranstalterin oder von ihren beauftragten Dritten hergestellten Fotos sowie sonstige optische und akustische Mitschnitte für analoge und digitale Medien- und Werbemaßnahmen (insbesondere über das Internet) der Veranstalterin sowie für die Presseberichterstattung verwendet werden können. Die Zustimmung des Teilnehmers bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen des Teilnehmers während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
11.2 Bei Herstellung der Fotos sowie sonstigen optischen und akustischen Mitschnitten nach vorstehender Ziffer 11.1 Satz 1 darf die Aufnahmetätigkeit den Teilnehmer nicht behindern oder in sonstiger Weise beeinträchtigen.
12. Verbot von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen
Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, professionelle Fotogeräte und entsprechende Ausrüstung, die eine gewerbliche Verwendung vermuten lassen, zur Veranstaltung mitzubringen. Foto,- Ton- und Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Es ist untersagt, Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdiensten wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen. Eine kommerzielle Verwendung der Fotoaufnahmen ist untersagt.
13. Hausrecht und Hausordnung
13.1 Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände obliegt der Veranstalterin, die sich zu dessen Ausübung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insb. des Sicherheitspersonals bedient.
13.2 Dem aktuellen Hygiene-Konzept sowie den behördlichen und gesetzlichen Verpflichtungen ist unbedingt Folge zu leisten.
13.3 Die Sicherheits-, Ordnungs-, Hygiene- und Verhaltens-regeln für den Veranstaltungsbesuch sind in der Hausordnung für Teilnehmer niedergelegt. Sie ist zusätzlich im Veranstaltungsraum deutlich sichtbar ausgehängt und einsehbar www.gbg-ikf.de
14. Kontakt der Veranstalterin
MCI Deutschland GmbH | Geschäftsführer
Markgrafenstraße 56, 10117 Berlin
15. Datenschutz
15.1 Die von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Erwerb der Anmeldung oder zum Infektionsschutz werden von der Veranstalterin ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes sowie der europäischen Datenschutzgrundverordnung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten der bestätigten Anmelder werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung die Weitergabe an zum Vertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte nach Ziffer 3.2 der Teilnehmer-AGB. Eine Übermittlung der Daten an zum Infektionsschutz, Vertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte, für die eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde, erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum.
15.2 Sollten im Rahmen des Infektionsschutzes anlässlich SARS-CoV-2 die Erfassung von Daten insbesondere aus der Anwesenheitsliste oder Körpertemperaturmessungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. c und d DSGVO i.V.m. der jeweiligen anwendbaren Infektionsschutzmaßnahmenverordnung notwendig werden, werden die Betroffenen hierzu unmittelbar über die Erhebung, Datenübermittlung, Speicherung vor Ort und über www.gbg-ikf.de informiert.
15.3 Werden im Rahmen des Vertragsabschlusses oder bei Einrichtung eines Kundenkontos personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt, kann die Veranstalterin diese für die gelegentliche postalische Zusendung von Programminformationen und von Hinweisen auf Veranstaltungen nutzen. Der Teilnehmer kann einer solchen Nutzung für Direktwerbung jederzeit formlos widersprechen. Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das überwiegende berechtigte Interesse ist dabei die Information des Teilnehmers.
15.4 Soweit die personenbezogenen Daten zur Wahrung des überwiegenden berechtigen Interesses verarbeitet werden, kann der Teilnehmer dieser Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen unter den og. Kontaktdaten. Dieses Widerspruchsrecht gilt nur bei Vorliegen von Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Käufers ergeben (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Nach Ausübung ihres Widerspruchrechts wird die Veranstalterin die personenbezogenen Daten nicht weiter zu diesem Zweck verarbeiten, es sei denn, die Veranstalterin kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Recht und Freiheiten des Teilnehmers überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
15.5 Im Übrigen wird in Bezug auf etwaige gesonderte Einwilligungen und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzinformationen verwiesen, einsehbar unter www.gbg-ikf.de
16. Außergerichtliche Streitbeilegung
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucher-rechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform („OS-Plattform") eingerichtet, an die sich Verbraucher wenden können. Die Plattform ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Veranstalterin ist nicht bereit oder verpflichtet, vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Dieser Vertrag enthält inklusive Anlagen alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
17.3 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
17.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnehmer-AGB unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen.
17.5 Wesentliche Bestandteile dieser Teilnehmer-AGB ist die Hausordnung in ihrer aktuellen Fassung.
Stand: August 2022 -
Die Geschäftsführung